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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gästehausaufnahmevertrag (AGB)

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gasthauses.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht erlaubt

 

2. Vertragsabschluss, -partner

2.1. Vertragspartner sind das Gasthaus und der Gast.

Der Gastaufnahmevertrag ist zustande gekommen, sobald das Zimmer schriftlich oder mündlich seitens des Gastes bestellt und vom Gasthaus schriftlich bestätigt worden ist.

Im Zuge dessen, hat der Gast auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasthauses anerkannt.

Dem Gasthaus steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

Wird kurzfristig ein Zimmer per Telefon oder vor Ort angemietet und ist daher eine schriftliche Bestätigung seitens des Gasthauses nicht mehr möglich, sind für den buchenden Gast die AGBs trotzdem bindend. Mit der Mündlichen Zusage des Gasthauses ist der Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

2.2. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Gasthaus gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1. Das Gasthaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gasthauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Gasthauses an Dritte.

3.3. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel die Kurtaxe.

3.4. Die Preise können vom Gasthaus ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gasthauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Gasthaus dem zustimmt.

3.5. Rechnungen des Gasthauses sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.6. Zur Fixierung der Buchung kann eine Anzahlung verlangt werden. Die Höhe und Zahlungsfrist werden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Der Restbetrag ist spätestens bei der Abreise zu begleichen.

3.7. Es werden keine Fremdwährungen zur Zahlung der in Anspruch genommenen Leistungen akzeptiert.

 

4. Rücktritt des Gastes (Stornierung); Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Gasthauses

4.1. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 60 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag möglich.

Bei einer Stornierung innerhalb von 59 Tagen vor Anreise werden 70 % des vereinbarten Gesamtpreises berechnet. Bei kurzfristigen Buchungen treffen wir selbstverständlich gesonderte Stornierungskonditionen. Eine kostenfreie Umbuchung ist jederzeit möglich, sofern es die Auslastung zulässt.

4.2. Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen.

4.3. Dem Gast bleibt der Nachweis frei, dass dem Gasthaus kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.

  

5. Rücktritt des Gasthauses

5.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Gästehaus in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen, und der Gast auf Rückfrage des Gasthauses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte oder auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Gästehaus gesetzten angemessenen Nachfrist nichtgeleistet, so ist das Gästehaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Das Gasthaus ist zudem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn:

- höhere Gewalt oder andere vom Gasthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

- das Gasthaus begründeten Anlass zu der Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gasthauses zuzurechnen ist.

- ein Verstoß gegen den obigen Abschnitt „Geltungsbereich“ Absatz 2 vorliegt.

 

6. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe

6.1. Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 13:00 Uhr zur Verfügung.

Die Anreise ist bis 22 Uhr möglich. Eine spätere Anreise ist gesondert zu vereinbaren.

Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr freizugeben.

6.2. Abweichende Zeiten sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

 

7. Aufenthalt

7.1. Das Gästehaus ist ein Nichtraucherbetrieb. Das Rauchen ist in sämtlichen Zimmern und Räumlichkeiten untersagt.

7.2. Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

7.3. Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft sowie die Einrichtung pfleglich zu behandeln. Das Gasthaus behält sich vor, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Gast wegen Vandalismus, starker Verschmutzung von Zimmern und anderen Räumlichkeiten geltend zu machen.

 

8. Haftung des Gasthauses

8.1. Das Gasthaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Gästehaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthauses beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gasthauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gasthauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthauses auftreten, wird das Gästehaus ab Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten.

8.2. Das Gästehaus haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können grundsätzlich im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Gästehaus empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

7.3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Gästehausparkplatz, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gästehausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Gästehaus nur nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes 7.1. Sätze1 bis 4.

8.4. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden mit Sorgfalt behandelt. Das Gästehaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf ausdrücklichen Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung sind Schadenersatzansprüche jedoch ausgeschlossen, es sei denn, das Gästehaus hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages über die Anmietung von Gästezimmern oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gästehausaufnahmevertrag im Gästehaus bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Geitau/Bayrischzell.

9.3. Ist der Gast Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Miesbach. Das Gästehaus kann wahlweise den Gast aber auch am Sitz des Gastes verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Gästen, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

9.4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 

9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gästehausaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Unser Restaurant ist von Freitag bis Dienstag
ab 17:00 Uhr geöffnet

MI - DO Ruhetag.
Liebe anreisende Gäste, bitte beachten Sie,
dass wir ohne frühzeitige Tischreservierung
nicht immer einen Tisch im Restaurant
für Sie frei halten können!
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

tel 08023 646 

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Geitau 20    83735  Bayrischzell

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